Allgemeine Geschäftsbedingungen

TEAM-TOURS 24 ist Betreiber der Internetseite www.team-tours24.de und vermittelt darüber Reiseleistungen verschiedener Leistungsträger.

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und TEAM-TOURS24 als Reisemittler.

TEAM-TOURS 24 weist alle Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit TEAM-TOURS 24 , sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen. Die entsprechenden AGB sind am Ende des Buchungsformulars einer jeden Reise zu finden.

Es kommt mit TEAM-TOURS 24 lediglich ein Vermittlungsauftrag zustande. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger werden vor der Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Reiseanmelder auch im Namen aller Reiseteilnehmer explizit bestätigt werden.

Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich den jeweiligen Teilnehmern/Reisenden überlassen, sich über die für die Entscheidung über den Abschluss eines Reisevertrages maßgeblichen Fragen zu informieren, sofern diese über die von TEAM-TOURS 24 erhobenen und jeweils mitgeteilten Informationen hinausgehen.

1. Buchungsauftrag

Der Auftrag an TEAM-TOURS 24, eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, erfolgt über die Internetseite eines TEAM-TOURS 24-Partners oder über die von TEAM-TOURS 24 selbst betriebene Internetseite www.team-tours24.de. Der Kunde gibt einen verbindlichen Buchungsauftrag ab. Der Auftrag kann durch den Kunden schriftlich, mündlich oder online (durch Anklicken des Buttons „Verbindlich buchen“) erfolgen. An den Buchungsauftrag ist der Kunde bis zur Annahme oder Ablehnung des Auftrages durch den Reiseveranstalter gebunden. Die Annahme des Auftrags erklärt der Reisveranstalter durch Zusendung der schriftlichen Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein. Die Reisebestätigung kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.

Die vertragliche Pflicht von TEAM-TOURS 24 ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung bzw. der einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflicht von TEAM-TOURS 24, sondern ist Pflicht der vermittelten Leistungsträger.

Wir informieren Sie darüber, dass dieser Vertragstext nach Vertragsabschluss nicht automatisch gespeichert wird. Wir raten Ihnen deshalb, sich den Vertragstext bei der Buchung abzuspeichern.

2. Bezahlung

2.1 Zahlungsaufforderungen werden in der Buchungsbestätigung/Rechnung des Veranstalters bekanntgegeben. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird eine Gebühr von 1 % des Reisepreises erhoben. Die Bezahlung erfolgt je nach Reiseveranstalter per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte direkt an den Reiseveranstalter oder an TEAM-TOURS 24. Durch termingerechte Zahlung wird gewährleistet, dass der Reisende seine Reiseunterlagen rechtzeitig vor Abreise erhält.

2.2 Bei Zahlungen direkt an TEAM-TOURS 24, wird zunächst eine Anzahlung von 20% fällig. Sieht der Veranstalter eine höhere Anzahlung als 20% vor, gelten die Zahlungsbedingungen des Veranstalters. Bis spätestens 6 Wochen vor Abreise wird der Restbetrag fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, die 6 Wochen vor Abreise erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Bei Zahlungen direkt an den Veranstalter, gelten die jeweiligen Zahlungskonditionen des Reiseveranstalters. Diese finden Sie in den jeweiligen AGB des Reiseveranstalters.

2.3 Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Kunden gegen TEAM-TOURS 24 oder den Reiseveranstalter.

3. Leistungen der Anbieter

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters bzw. sonstigen Leistungsträgers sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

TEAM-TOURS 24 ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter bzw. sonstigen Anbieter verpflichtet und haftet gegenüber einem Teilnehmer/Reisenden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. TEAM-TOURS 24 haftet ebenfalls nicht für Schreibfehler, Druckfehler oder Rechenfehler in den Online-Angeboten.

TEAM-TOURS 24 weist darauf hin, dass die automatisch ausgelöste Mail, welche direkt im Anschluss einer Buchung an die vom Anmelder eingegebene E-Mailadresse versandt wird, keine Buchungsbestätigung darstellt, sondern lediglich der Prüfung eingegebener Daten dient.

Ferner weist TEAM-TOURS 24 darauf hin, dass sämtliche Hotelkategorisierungen als individuelle Einstufungen von TEAM-TOURS 24 zu verstehen sind und nicht mit der jeweiligen Landes-Sternekategorie gleich zu setzen sind.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1 Jeder Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Etwaige Stornogebühren richten sich nach den AGB des jeweiligen Reiseveranstalters. Maßgebend ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung. Stornierungen und Umbuchungen können über TEAM-TOURS 24 oder direkt über den Veranstalter abgewickelt werden.

5.2 Die Form des Rücktrittes richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

5.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken bei Flugreisen ist ausgeschlossen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger nicht zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung, welche im jeweiligen Buchungsformular angeboten wird.

7. Reiseunterlagen

Erst nach vollständiger Bezahlung werden sämtliche Reiseunterlagen durch den Reiseveranstalter an den Kunden versendet. Dieses kann je nach Veranstalter per E-Mail, an die bei der Buchung angegebene E-Mailadresse, oder per Post erfolgen. Bei kurzfristigen Flugbuchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten trägt der Reisende. Die Kosten für die Hinterlegung bewegen sich in der Regel im Rahmen von zirka 5 bis 25 Euro pro Person.

8. Versicherungen

Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. TEAM-TOURS 24 empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

9.1 Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Devisen-, Zoll- und Visabestimmungen – beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften hervorgehen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

9.2 Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilt TEAM-TOURS 24 zu Fragen zu Ziffer 9.1 gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen. TEAM-TOURS 24 weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

10. Haftungsbeschränkungen

10.1 Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit TEAM-TOURS 24 bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw. Leistungsträger; eine Haftung von TEAM-TOURS 24 für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger TEAM-TOURS 24 gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von TEAM-TOURS 24 gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

10.2 TEAM-TOURS 24 haftet dem Teilnehmer gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.

10.3 Für entstandene Schäden wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten haftet TEAM-TOURS 24 nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für a) die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder b) die Haftung wegen übernommener Garantie oder c) Personen-, Gesundheitsschäden oder Tod als Folge des Schadens.

10.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Hierbei wird die Haftung betragsmäßig im Einzelfall auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TEAM-TOURS 24.

10.6 Verjährung – Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen TEAM-TOURS 24 an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Reiseveranstalter bleibt unberührt, sofern sich aus den AGB des Reiseveranstalters nicht etwas anderes ergibt.

12. Datenschutz

12.1 TEAM-TOURS 24 verpflichtet sich, die bei der Buchung, Registrierung und bei der Nutzung der TEAM-TOURS 24 Dienstleistungen durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von TEAM-TOURS 24 zustande gekommenen Verträge zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht, z.B. zur Bekämpfung von Missbrauch.

12.2 Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.

13. Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten kann TEAM-TOURS 24 nur an ihrem Sitz verklagt werden. Für Klagen von TEAM-TOURS 24 gegen den Reisenden/Anmelder ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage von TEAM-TOURS 24 richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In all diesen Fällen ist der Sitz von TEAM-TOURS 24 maßgebend.

Stand: Dezember 2014